Mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) ergibt sich bei der Zeichnung von geschlossenen Fonds die gesetzliche Notwendigkeit, dass Anleger gegenüber der Buss Treuhand eindeutig identifiziert werden müssen.
Hier finden Sie die Unterlagen für dieses Verfahren. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner aus dem Vertriebsteam gern zur Verfügung.
- Identifizierungsleitfaden (pdf, 293 KB)
- PostIdent-Formular (pdf, 300 KB)
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